Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung um Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten (Zentralfeuer- und Randfeuerzündung) geschossen werden:
Kurzwaffen (Pistolen und Revolver)!
– Vorderladerwaffen sind nicht zugelassen –
bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von
1500 Joule
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten